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Die künftige Heidesiedlung mit ihrer direkten Anbindung an die Bundesstraße B 5 ist in vorhandene Siedlungsstrukturen eingebunden: der „Radelandbergsiedlung“ im Osten, der Stahlhaus- und Eisenbahner-Siedlung im Norden und der „Kiefernsiedlung“ im Westen. Im Süden wird die „Heidesiedlung“ durch die B 5 begrenzt. Die Nutzungsgliederung in den festgesetzten allgemeinen Wohngebieten wurde vor allem mit dem Ziel vorgenommen, die Entwicklung eines für Elstal typischen Wohngebietes mit seinen Folgeeinrichtungen zu ermöglichen und gleichzeitig störende oder flächenintensive Nutzungen in den inneren Baugebieten 1 bis 4 als „Wohnkern“ auszuschließen.

Das beplante Grundstück befindet sich als Mischgebiet im Baugebiet 5 und als Allgemeines Wohngebiet im Baugebiet 6 und somit an den vorhandenen Straßen durch Wohngebiete, in denen erhöhte zentrentypische Ausstattung als Rahmen für den „Wohnkern“ vorgesehen ist. Die geplante Bebauung kann daher einige im WA 1 nicht zulässigen Nutzungen aufnehmen und diese so an der Schnittstelle zu bestehenden Siedlungsstruktur ergänzen. Die Ortslage Elstal wird von den dort zulässigen Einrichtungen profitieren und damit die Zielvorstellung der Gemeinde Wustermark, an der „Hauptstraße“ und der „Rosa-Luxemburg-Allee“ ein Ortszentrum zu entwickeln, erfüllen. Das beplante Grundstück ist unmittelbar am Kreisverkehr Hauptstraße/ Zum Olympischen Dorf/ Heidelerchenallee gelegen. Die Erschließung wird durch diese öffentlichen Straßen sichergestellt.
Haus 1 nimmt 2 Wohngruppen für selbstbestimmtes Wohnen auf sowie 8 Wohneinheiten.
Haus 2 befindet sich im Mischgebiet und weist neben zentrenrelevanten Nutzungseinrichtungen auch Wohnnutzungen auf. Haus 3 ist ein reines Wohngebäude mit 23 Wohnungen. Haus 2 und 3 sind mit einer gemeinsamen Tiefgarage verbunden. Im Erdgeschoß Haus 2 ist ein Angebot an Gewerbeflächen für öffentlichkeitswirksame Nutzungen vorgesehen. Diese können beispielsweise durch ein Café, eine Apotheke, einen Bäcker oder ähnliches genutzt werden. Haus 2 wird somit Zentrumsfunktionen für das Wohngebiet abbilden.

Das Grundstück befindet sich im Milieuschutzgebiet Oberschöneweide. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat für Teile von Oberschöneweide eine Milieuschutzverordnung beschlossen. Diese trat erstmalig im Mai 2017 in Kraft und wurde im Februar 2023 überprüft und erweitert. Das Milieuschutzgebiet Oberschöneweide in seinem derzeitigen Umriss gilt seit 26.02.2023.
Grundlage der Beschlüsse sind die Untersuchung des Büros LPG Landesweite Planungsgesellschaft mbH aus dem Jahr 2017 sowie das Gutachten zur Überprüfung und zur Erweiterung des Milieuschutzgebiets „Oberschöneweide“ des Büros STERN mbH aus dem Jahr 2022.
Planungsrechtlich handelt es sich um ein innerstädtisches Grundstück, die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach §34 BauGB. Der Baukörper fügt sich in seinen Proportionen in die umgebende Bebauung ein. Die Gebäudehöhe ordnet sich den umliegenden Höhen unter, um gesunde Wohnbedingungen zu gewährleisten mit ausreichender Belichtung und Belüftung.

  • Das Dachgeschoss wird als Berliner Dach mit einem 3-seitigen Dachschrägbereich mit 65° Dachneigung ausgeführt.
  • Die Gestaltung des Baukörpers nimmt Bezug auf die vorherrschenden Lochfassaden mit hochformatigen Öffnungen sowie die in der Umgebung vorhandenen Gestaltungselemente mit Erkern, Balkonen und Giebeln bzw. Frontspießen.
  • Die Aufenthaltsräume haben eine lichte Höhe von 2,60 m. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
  • Momentan befindet sich auf dem Grundstück keine Bebauung – der Teilbereich, welcher bebaut werden soll – ist unbebaut.
  • Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen und attraktiven Wohnlage mit gutem Anschluss an soziale Infrastruktur, Einzelhandel und öffentlichen Nahverkehr.

Beim Bauvorhaben handelt es sich um ein bestehendes Ensemble der ehemaligen Schlossgärtnerei Varchentin. Das Objekt befindet sich in einer Randlage des Dorfes Varchentin, in Mecklenburg- Vorpommern und besteht aus mehreren Gelassen. Am Elendsbruch 1 befindet sich das ehemalige Wohnhaus der Gärtnerfamilie, umgebend liegen die Nebengelasse der ehemaligen Gärtnerei aus unterschiedlichen Bauzeiten. Auf beiden Grundstücken befinden sich dauerhaft zum Wohnen genutzte Gebäude. Das Grundstück selbst befindet sich in einem Denkmalbereich. Darüber hinaus ist das Herzstück des Ensembles, das sogenannte Palmenhaus, selbst Denkmal. Im Dezember 1997 wurde es in die Denkmalliste des Landkreises Müritz aufgenommen, als 1-geschossiges Ziegelsteingebäude, massiv mit Satteldach.

Die Nutzung des Ensembles, soll vor allem der Sicherung der Gebäudesubstanz, dessen Erhalt und Unterhaltung dienen und so der Bestandsbewahrung des Denkmals.

Die vorhandene Gebäudekubatur wird ausgenutzt und geringfügig erweitert. Die noch vorhandene Gebäudesubstanz wird ertüchtigt und weiter genutzt. Das Grundstück soll vom halbjährlich genutzten Ferien- und Wochenendgrundstück  zum dauerhaften Wohnen umgenutzt werden. Der Charakter der Aussenanlagen soll wieder als Gärtnerei integriert und dem „Lenne´- Park“ zugehörig werden. Hierzu zählt die Pflege der großen Obstplantage, die Wiederanlage des Gemüsegartens und die Betreuung der kleinen Ackerflächen. Der Gemüsegarten soll die Bewohner mit  frischem Obst und Gemüse versorgen. Zu einem späteren Zeitpunkt, soll das Objekt wieder als Gärtnerei genutzt werden.  Markant ist die, sich über das gesamte Grundstück ziehende Aufzugsmauer, an die sich die Nebengebäude und Gewächshäuser anlehnen und die lediglich vom zentralen Palmenhaus unterbrochen wird. Die vorhandenen Außenwände aus bauzeitlichen Backsteinen sowie die vorhandenen tragenden Innenwände bleiben bestehen und erhalten, bestehen und erhalten oberseitig einen Lehmverputz. Das geringfügig angehobene Dachtragwerk und die Geschossdecke des nördlichen Baukörpers wird als schlanke Holzkonstruktionen mit Gefache ausgeführt. Die Dachkonstruktion nach Süden wird als Gewächshauskonstruktion mit Isolierverglasung derart nachgebildet, dass eine ruhige Oberfläche entsteht und das Ensemble, Palmenhaus mit  rechts  und links angelagerten  Gewächshäusern, wiederersteht und ablesbar wird. Die teilweise vorhandene ehemalige Gewächshauskonstruktion aus bauzeitlichen „Thomasstahl“ wird unterhalb der neuen Konstruktion erhalten, denkmalpflegerisch gesichert. Die Primärenergieversorgung des Objekts soll über Solarthermische Anlagen erfolgen. Hierzu wird auf der Dachkonstruktion eines  offenen Geräte- und Maschinen Unterstands der Gärtnerei eine PV Anlagen vorgesehen.

Die Planung orientiert sich an den Vorbildern des genossenschaftlichen Wohnungsbaus aus den zwanziger Jahren der „Neuen Amsterdamer Schule“ wie auch an der „Schillerpark“-Siedlung von Bruno Taut und wurde entsprechend den Leitideen des städtebaulichen Konzepts der Entwurfsgrundlage des Bebauungsplans umgesetzt. 

Die Gebäude werden von der halböffentlichen inneren Erschließungsstraße von Osten erschlossen, die Hauszugänge für die in Ost-West-Richtung gestreckten Baukörper sind an den Nordfassaden angeordnet. Die Wohnungen orientieren sich mit der Ausrichtung der Wohnbereiche und individuellen Freisitze auf die Innenhöfe nach Süden und Westen und erlauben eine optimale Nutzung der Sonneneinstrahlung für die natürliche Belichtung der Räume. Die zur aufgehenden Sonne orientierten Räume der Riegel an der internen Erschließungsachse sind durch ein entsprechendes Abstandsgrün geschützt.

Die Baukörper des Utrechter und des Groninger Hofs sind in die Baugrenzen des B-Plan-Entwurfs einbeschrieben und folgen den Vorgaben des B-Plan-Entwurfs zur Geschossigkeit. Die Ergänzung der viergeschossigen Bebauung um ein Staffelgeschoß im Utrechter Hof folgt der städtebaulichen Idee der sich nach Norden abstaffelnden Bebauung zum Grünraum der privaten Grünfläche und ermöglicht eine offene Bebauungsstruktur westlich der Nord-Südachse bei Beibehaltung der Vorgaben zur Geschossfläche. 

Die den Staffelgeschoss-Wohnungen zugeordneten Dachterrassen sind in ihrer Größe auf die Begrünung auch der angrenzenden Dachflächen abgestimmt. Die Dachflächen sind als Flachdächer mit einer extensiven Begrünung geplant.

Neben den zwei Terrassen der Eingangsebene nach Ost und West ausgerichtet –  welche die Wohnlandschaft in den jeweiligen Außenraum erweitern- befindet sich eine weitere Terrasse am hangabwärts. Es werden somit eine Vielzahl an Verweilmöglichkeiten angeboten, die Gemeinschaft und Rückzug für die Bewohner gleichermaßen erlauben. Das Haus wurde in einem intensiven Entwurfs- und Abstimmungsprozess mit den BauherrInnen gemeinsam entwickelt. Dabei sind viele Ideen und Ansätze nicht verworfen, sondern an ihnen so lang gefeilt worden, bis diese in den Entwurf passten und auch in das Budget.

Das besondere Merkmal dieser Villa ist das ausgefallene Design. Das auskragende abgerundete Dach setzt Akzente und schützt die Terrasse und den Balkon im Obergeschoss vor Regen und Sonnenstrahlen.
Obendrein ist das Haus mit den Aufenthaltsbereichen zum Krossinsee ausgerichtet. Im Obergeschoß das Schlafzimmer und die Wellnesslandschaft mit Sauna, davor das Sonnendeck. Die Villa ist für eine Familie von Seglern entworfen und man möchte rufen – Alle Mann an Deck! … nur dabei die Bauherrin nicht zu vergessen – wie der nautische Ruf dann heißt, werden wir dann wohl beim Richtfest erfahren.

Dieses insgesamt 213 qm große Einfamilienhaus ist nach funktionalen Aspekten ausgerichtet. Dabei sind die Wohn- und Lebenswünsche aller 4 Familienbewohner aufgenommen und gemeinsam diskutiert worden, bis ein abgestimmter und runder Entwurf vorlag.

Alles unter einem Dach und die Barrierefreiheit mitgedacht. Unter dem auskragenden Flugdach finden ein Carport sowie zwei Terrassen Platz. Während sich das Haus zur Straße geschlossen und kompakt darstellt, öffnet es sich zum eigenen Garten. Das Haus ist in Massivbauweise als KfW- Effizienzhaus- Standard 40 erstellt. Die gesamte Dachkonstruktion ist als Studiobinderflachdach ausgeführt worden. Das gesamte Regenwasser wird über diese Dachfläche „eingefangen“, in einer Regenwasserzisterne zwischengespeichert und in das Grauwassersystem (Toilettenspülung, Waschmaschinenanschluss, Gartenwasser) eingespeist. Neben dem geringen Energiestandard wird durch die Regenwassernutzung auf Nachhaltigkeit abgestellt.