Wohnen im Palmenhaus Alle Projekte

  • Ort

    Groß Plasten, OT Varchentin

  • Auftraggeber

    privat

  • Leistungen

    LP 1-9 HOAI

  • Team

    Landschafts.Architektur Birgit Hammer und Martin Ernerth Landschaftsarchitekt

  • Nutzfläche

    206,94 m²

  • Energiestandard

    Energieautark

  • Zeitraum

    2014-2025

Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetztes sind Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse bedeutend sind und wenn für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Beim Bauvorhaben handelt es sich um ein bestehendes Ensemble der ehemaligen Schlossgärtnerei Varchentin. Das Objekt befindet sich in einer Randlage des Dorfes Varchentin, in Mecklenburg- Vorpommern und besteht aus mehreren Gelassen. Am Elendsbruch 1 befindet sich das ehemalige Wohnhaus der Gärtnerfamilie, umgebend liegen die Nebengelasse der ehemaligen Gärtnerei aus unterschiedlichen Bauzeiten. Auf beiden Grundstücken befinden sich dauerhaft zum Wohnen genutzte Gebäude. Das Grundstück selbst befindet sich in einem Denkmalbereich. Darüber hinaus ist das Herzstück des Ensembles, das sogenannte Palmenhaus, selbst Denkmal. Im Dezember 1997 wurde es in die Denkmalliste des Landkreises Müritz aufgenommen, als 1-geschossiges Ziegelsteingebäude, massiv mit Satteldach.

Die Nutzung des Ensembles, soll vor allem der Sicherung der Gebäudesubstanz, dessen Erhalt und Unterhaltung dienen und so der Bestandsbewahrung des Denkmals.

Die vorhandene Gebäudekubatur wird ausgenutzt und geringfügig erweitert. Die noch vorhandene Gebäudesubstanz wird ertüchtigt und weiter genutzt. Das Grundstück soll vom halbjährlich genutzten Ferien- und Wochenendgrundstück  zum dauerhaften Wohnen umgenutzt werden. Der Charakter der Aussenanlagen soll wieder als Gärtnerei integriert und dem „Lenne´- Park“ zugehörig werden. Hierzu zählt die Pflege der großen Obstplantage, die Wiederanlage des Gemüsegartens und die Betreuung der kleinen Ackerflächen. Der Gemüsegarten soll die Bewohner mit  frischem Obst und Gemüse versorgen. Zu einem späteren Zeitpunkt, soll das Objekt wieder als Gärtnerei genutzt werden.  Markant ist die, sich über das gesamte Grundstück ziehende Aufzugsmauer, an die sich die Nebengebäude und Gewächshäuser anlehnen und die lediglich vom zentralen Palmenhaus unterbrochen wird. Die vorhandenen Außenwände aus bauzeitlichen Backsteinen sowie die vorhandenen tragenden Innenwände bleiben bestehen und erhalten, bestehen und erhalten oberseitig einen Lehmverputz. Das geringfügig angehobene Dachtragwerk und die Geschossdecke des nördlichen Baukörpers wird als schlanke Holzkonstruktionen mit Gefache ausgeführt. Die Dachkonstruktion nach Süden wird als Gewächshauskonstruktion mit Isolierverglasung derart nachgebildet, dass eine ruhige Oberfläche entsteht und das Ensemble, Palmenhaus mit  rechts  und links angelagerten  Gewächshäusern, wiederersteht und ablesbar wird. Die teilweise vorhandene ehemalige Gewächshauskonstruktion aus bauzeitlichen „Thomasstahl“ wird unterhalb der neuen Konstruktion erhalten, denkmalpflegerisch gesichert. Die Primärenergieversorgung des Objekts soll über Solarthermische Anlagen erfolgen. Hierzu wird auf der Dachkonstruktion eines  offenen Geräte- und Maschinen Unterstands der Gärtnerei eine PV Anlagen vorgesehen.