Neubauvorhaben als nachverdichtende Hofbebauung innerhalb der denkmalgeschützten Gartenstadt Siedlung Oberschöneweide
Das Grundstück befindet sich im Milieuschutzgebiet Oberschöneweide. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat für Teile von Oberschöneweide eine Milieuschutzverordnung beschlossen. Diese trat erstmalig im Mai 2017 in Kraft und wurde im Februar 2023 überprüft und erweitert. Das Milieuschutzgebiet Oberschöneweide in seinem derzeitigen Umriss gilt seit 26.02.2023.
Grundlage der Beschlüsse sind die Untersuchung des Büros LPG Landesweite Planungsgesellschaft mbH aus dem Jahr 2017 sowie das Gutachten zur Überprüfung und zur Erweiterung des Milieuschutzgebiets „Oberschöneweide“ des Büros STERN mbH aus dem Jahr 2022.
Planungsrechtlich handelt es sich um ein innerstädtisches Grundstück, die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach §34 BauGB. Der Baukörper fügt sich in seinen Proportionen in die umgebende Bebauung ein. Die Gebäudehöhe ordnet sich den umliegenden Höhen unter, um gesunde Wohnbedingungen zu gewährleisten mit ausreichender Belichtung und Belüftung.
- Das Dachgeschoss wird als Berliner Dach mit einem 3-seitigen Dachschrägbereich mit 65° Dachneigung ausgeführt.
- Die Gestaltung des Baukörpers nimmt Bezug auf die vorherrschenden Lochfassaden mit hochformatigen Öffnungen sowie die in der Umgebung vorhandenen Gestaltungselemente mit Erkern, Balkonen und Giebeln bzw. Frontspießen.
- Die Aufenthaltsräume haben eine lichte Höhe von 2,60 m. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
- Momentan befindet sich auf dem Grundstück keine Bebauung – der Teilbereich, welcher bebaut werden soll – ist unbebaut.
- Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen und attraktiven Wohnlage mit gutem Anschluss an soziale Infrastruktur, Einzelhandel und öffentlichen Nahverkehr.